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Tierschutzverein Bochum, Hattingen & Umgebung e.V.

Warum sollte man Mitglied im Tierschutzverein werden?

Warum sollte man Mitglied im Tierschutzverein werden? Kurz gesagt: Warum nicht? Als Tierschutzverein betreiben wir das Tierheim in Bochum, bieten verschiedene Aktivitäten (Staff-Gruppe, Flohmarkt- und Veranstaltungsteam, Hundeschule, präventive Aufgaben im Tierschutz, u.v.m.), sind ein großes tolles Team und freuen uns immer, wenn wir neue Mitglieder in unseren Reihen begrüßen dürfen. Und ganz ehrlich: Wir benötigen Unterstützung auch in finanzieller Hinsicht.

 Mitgliedsantrag online
 Mitgliedsantrag (PDF)
 TSV Beitragsordnung (PDF)

Das Tierheim in Bochum ist KEIN städtischer Betrieb. Betreiber des Tierheims Bochum ist der Tierschutzverein Bochum, Hattingen & Umgebung e.V., ein privatfinanzierter und gemeinnützig anerkannter Verein. Die Finanzierung stützt sich größtenteils auf Geld- und Sachspenden, sowie Mitgliedschaften, Patenschaften und Zuwendungen von privaten Spendern.

Tierheim Leitung Carmen Decherdt mit Simone Sombecki ("Tiere suchen ein Zuhause", WDR-Moderatorin) und Nicole Guth (Leiterin Katzenserviceteam des TSV)

Der Tierschutzverein arbeitet als freier Träger eng mit der Stadt Bochum zusammen und erhält für kommunal übernommene Aufgaben einen Zuschuss. Unsere Arbeit und Aufgaben werden überwiegend von ehrenamtlichen Helfern übernommen, aber wir sind auch Arbeitgeber für unser Tierheim-Team, welches regulär beim Tierschutzverein angestellt ist. Für einen effektiven Tierschutz können wir also nie genug Freiwillige, Spender und natürlich neue Vereinsmitglieder haben. Machen Sie mit?
Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt auf Grundlage der Satzung die Höhe, Fälligkeit, Art und Weise der Zahlungen von Beiträgen und zusätzliche Gebühren bei Zahlungsverzug sowie Verwendung eines anderen als des beschlossenen Verfahrens. Sie kann nur von der Mitgliederver-sammlung des Vereins geändert werden. Laut Beschluss der Mitgliederversammlung ist die Zuständigkeit für Regelungen nach § 5 der Satzung dem Vorstand übertragen.

Der Beitrag wird wie folgt erhoben:
a) Monatlich am 1. Werktag im Monat
b) ¼ jährlich am 1. Werktag im Januar, April, Juli sowie Oktober
c) ½ jährlich am 1. Werktag im Januar und Juli
d) Jährlich am 1. Werktag im Januar

Das Beitragsjahr ist ein Kalenderjahr. Der Beitrag ist mit diesem Formular per SEPA-Lastschriftmandat zu entrichten. Jedes Mitglied ist verpflichtet, einen Jahresbeitrag zu bezahlen. Der Min-destbeitrag beträgt bei halbjährlicher und jährlicher Zahlung:

Regelbeitrag für Erwachsene - 30,00 €
Kinder & Jugendliche (bis 18) - 15,00 €
Ehepaare und eingetr. Lebenspartnerschaften - 50,00 €
Familien/Elternteil, Beitrag pro Kind (bis 18) - 10,00 €

Auszubildende, Studenten, BFD-Leistende,
JFD-Leistende (FSJ, FÖJ) - 20,00 €
Rentner, Pensionäre - 30,00 €
Empfänger von Sozialhilfe, ALG I/II - 20,00 €

Juristische Person, Gesellschaft, Verein - 60,00 €
Gemeinnützig anerkannter Verein - 50,00 €

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